| Voorwaarden Alpin Rentals 1. Allgemeines Es gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese stellen jenen Vertragsinhalt dar, zu welchem die Alpin Rentals GmbH mit Ihren Gästen einen Beherbergungsvertrag abschließt. Die Alpin Rentals GmbH betreut und stellt Unterkünfte in 5710 Kaprun entsprechend dem aktuellen Angebot zur Durchführung der Beherber-gung von Gästen. Die Unterkunft wird dem Gast für die vereinbarte Vertragsdauer ausschließlich zur Nut-zung für Urlaubs- und Beherbergungszwecke vermietet und darf nur mit der in der Buchung angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Der Vertragsschluss findet im Vollausnahmebereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) statt. 2. Leistungen und Preise Die Leistungen der Alpin Rentals GmbH ergeben sich aus deren Leistungsbeschreibungen und Preiskalkulationen. Die vertraglich vereinbarten Leistungen und Preise folgen aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reser-vierungsbestätigung. Sofern in der Reservierungsbestätigung nicht gesondert ausgewiesen, sind in den aufgeführten Preisen die Kosten für den gewöhnlichen Energieverbrauch enthalten. Nicht im Mietpreis enthalten sind vom Gast gewünschte Zusatzleistungen (zB zusätzliche Reinigung, zusätzliche Bettwäsche etc.) Mit der Buchung bietet der Gast der Alpin Rentals GmbH als Beherbergerin den Abschluss eines Vertrages über das vom Gast ausgewählte Objekt verbindlich an. Bei elektronischen Buchungen bestätigt die Alpin Rentals GmbH den Eingang der Buchung auf elektronischem Weg. Die Buchung erfolgt für alle darin benannten Teilnehmer. Für deren vertragliche Verpflichtung hat der Gast als Vertragspartner der Alpin Rentals GmbH wie für seine eigene Verpflichtung einzustehen. Die elektronisch zur Verfügung gestellten Informationen (Leistungsbeschreibungen, Preiskalkulationen..) sind für die Alpin Rentals GmbH bindend, wobei sich die Alpin Rentals GmbH jedoch ausdrücklich vorbehält, vor Vertragsschluss eine Änderung dieser Angaben vorzunehmen. Über derar-tige Änderungen wird der Gast spätestens mit der Reservierungsbestätigung unterrichtet. Weicht die Annahmeerklärung der Alpin Rentals GmbH vom Inhalt der Buchung des Gastes ab, so ist darin ein neues Angebot zu sehen, an das sich die Alpin Rentals GmbH für die Dauer von 10 Tagen gebunden hält. Gegebenenfalls zur Verfügung gestelltes Bildmaterial der Beherbergungsobjekte gibt nicht zwingend exakt dasselbe vom Gast angemietete Beherbergungsobjekt wieder. 3. Zahlung und Kaution Der Gast ist verpflichtet eine Anzahlung von 30% des gesamten Mietpreises, nach den Bestimmungen der Reservierungsbestätigung, nach deren Erhalt vor Reiseantritt zu leisten. Die Fälligkeit der Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast getroffenen und im Angebot bzw. im Vertrag vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist das gesamte Beherbergungsentgelt, einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen, zum Aufenthaltsbeginn zur Zahlung fällig und an die Alpin Rentals GmbH zu bezahlen. Leistet der Gast die Anzahlung oder Restzahlung nicht innerhalb der vereinbarten Fristen oder wenn der Betrag fällig ist und die Alpin Rentals GmbH zur Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist, so kann diese nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und gegenüber dem Gast Ansprüchen aus Schadenersatz geltend machen. Der Gast ist verpflichtet, an die Alpin Rentals GmbH eine Sicherheit für überlassene Schlüssel, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von € 300,00 zu leisten. Die Kaution ist jedenfalls vor Antritt des Aufenthaltes zu bezahlen und ist nicht verzinslich. Sie wird ohne Verzug nach Beendigung des Aufenthaltes und ordnungsgemäßer Rückgabe der Unterkunft bei Abreise des Gastes an diesen zurückerstattet. 4. Mietdauer Am Anreisetag stellt die Alpin Rentals GmbH die Unterkunft dem Gast zwischen 16.00 und 18.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Am Abreisetag wird der Gast die Unterkunft der Alpin Rentals GmbH zwischen 08.00 bis 10.00 Uhr geräumt übergeben. Die Unterkunft hat der Gast besenrein zurückzustellen, allfälligen Abfall zu entsorgen und die Betten abzuziehen. Der Gast ist verpflichtet, bei Ankunft ein Check-In-Formular und bei Abreise ein Check-Out-Formular auszufüllen, in dem die näheren Umstände und Gegebenheiten des Aufenthaltes sowie hinsichtlich der Ausstattung der Unterkunft vermerkt sind. Beanstandungen betreffend die Unterkunft hat der Gast bei Übernahme derselben unverzüglich anzubringen, andernfalls wird angenommen, dass sich die Unterkunft samt Inventar in verabredetem und vertragsmäßigem Zustand befunden hat. 5. Rücktritt und Nichtanreise Im Falle des Rücktrittes bleibt der Anspruch der Alpin Rentals GmbH auf Bezahlung des vereinbarten Aufent-haltspreises einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen grundsätzlich bestehen und zwar gemäß den nachstehenden Bestimmungen: Der Gast hat die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe: Stornierung und Rücktritt bis 30 Tage vor Ankunftstag: keine Kosten Stornierung und Rücktritt bis 14 Tage vor Ankunftstag: 50 % der Kosten Stornierung und Rücktritt bis 7 Tage vor Ankunftstag: 70% der Kosten spätere Stornierung und Rücktritt oder Nicht-Anreise bzw. im Falle der unterlassenen Mitteilung ...100% der Kosten. Die Alpin Rentals GmbH ist berechtigt, im Falle der Bezahlung mittels Kreditkarte des Gastes diese Beträge von dieser abzubuchen. (Fristenlauf versteht sich ab dem Zeitpunkt des Einlangens der Stornierungs- bzw. Rücktrittserklärung bei der Alpin Rentals GmbH). Die Rücktrittserklärung ist an die Alpin Rentals GmbH zu richten, hat schriftlich zu erfolgen und ist bindend. Bis zum Beginn des Aufenthaltsantritts kann der Gast ver-langen, dass statt ihm ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dessen Mietvertrag eintritt (Ersatzmieter). Die Alpin Rentals GmbH ist berechtigt, dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, wenn seiner Teilnahme besondere Mietererfordernisse, gesetzliche Vorschrif-ten oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Gast und der Dritte als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten allenfalls entstehenden Mehrkosten. Die Alpin Rentals GmbH hat sich im Falle der Stornierung und des Rücktrittes des Gastes im Rahmen ihres gewöhnlichen Geschäftsbetriebes ohne Verpflichtung zu besonderer Mühewaltung und unter Berücksichtigung des beson-deren Charakters einer Unterkunft um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen. Die Alpin Rentals GmbH hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Sie ist ungeachtet dessen berechtigt, alternativ vom Vertrag zurückzutreten und anstelle des Anspruches auf den Mietpreis Schadenersatzansprüche geltend zu ma-chen. Im Falle des Vertragsrücktrittes der Alpin Rentals GmbH vor Antritt des Aufenthaltes, aus Gründen nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, entsteht für den Gast ein Wahlrecht, kostenfrei und unter Erstattung bereits geleisteter Zahlungen vom Vertrag zurück zu treten oder die Zurverfügungstellung eines gleichwertigen Mietobjektes zu verlangen, wenn die Alpin Rentals GmbH in der Lage ist, ein solches ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. 6. Haftung / Verjährung Die vertragliche Haftung der Alpin Rentals GmbH sowie ihrer Erfüllungsgehilfen beschränkt sich grund-sätzlich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, für alle anderen Schäden als Personenschäden. Die Alpin Rentals GmbH haftet insbesondere nicht in Fällen höherer Gewalt (zB Brand, Stromausfall, etc.) Die Haftung der Alpin Rentals GmbH aus unerlaubter Handlung ist für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen Mietpreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt je gemietetem Objekt. 7. Pflichten des Gastes Der Gast verpflichtet sich, die Unterkunft mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die Be-schädigung von Einrichtungsgegenständen, Unterkunftsräumen oder des Gebäudes sowie der zu den Unterkunftsräumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen und beweglichen Sachen ist der Gast ersatzpflichtig, auch wenn diese Beschädi-gungen von seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden sind. In den Unterkunftsräumen entstehende Schäden hat der Gast, so weit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich der Alpin Rentals GmbH oder einer von dieser benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitig angezeigte Verursachung entstandenen Folgeschäden ist jedenfalls der Gast ersatzpflichtig. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, entfallen zudem Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen bzw. vor Antritt von diesem berechtigt zurücktreten. Konsumierte Mietzeit ist aliquot zu bezahlen. Er hat zuvor der Alpin Rentals GmbH im Rahmen der Mängelanzeige eine ange-messene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn dass die Abhilfe unmöglich ist, von der Alpin Rentals GmbH verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, der Alpin Rentals GmbH erkennbares Interesse des Gastes, sachlich gerechtfertigt, oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthaltes unzumutbar ist. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn die Alpin Rentals GmbH in der Ausschreibung diese Mög-lichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe des Tieres verpflichtet. Verstöße hiergegen berechtigen die Alpin Rentals GmbH zu außerordentlichen Auflösung des Gast-aufnahmevertrages. Alpin Rentals GmbH kann den Mietvertrag unverzüglich auflösen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung der Alpin Rentals GmbH den Betrieb der Alpin Rentals GmbH bzw. die Durchführung des Aufenthaltes - auch von anderen Gästen - nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt scheint. Löst Alpin Rentals GmbH den Vertrag aus diesen Gründen berechtigt auf, so bleibt die gänzliche Zahlungsverpflichtung des Gastes samt allfälliger Schadenersatzpflichten des Gastes aufrecht. 8. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. 9. Anwendbares Recht / Gerichtsstand Vereinbart wird die Anwendbarkeit ausschließlich österreichischen Rechts unter ausdrücklichem Aus-schluss des UN-Kaufrechtes. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht für Kaprun zuständig. Erfüllungsort ist jedenfalls Kaprun als Beherbergungsort. Die Vertragsteile bestätigen, dass die Vertrags- und Verhandlungssprache jeweils deutsch ist und sie den Inhalt dieser AGB zur Kenntnis genommen haben. |













